Sonntag, 31. Januar 2010

2,5 Millionen: welches Gewissen?

2,5 Millionen Euro will derjenige, der tausend Adressen von Steuerkriminellen dem deutschen Finanzminister anbietet - Deutsche, die das Steuersystem ihres Landes betrügen und das Geld in der Schweiz verwalten lassen.
Witzigerweise kamen die ersten moralisierenden Kommentare von den Verteidigungsministern beider Länder. Nach einigen Stunden nun werden RECHTSSTAATLICHKEIT, MORALISCHE SAUBERKEIT und KEIN-GELD-FÜR-DIEBE lebhaft durch die Medien gebrüllt.
Was meinen Sie?
Es gibt noch ein weiteres 2,5 Millionen-Ausrufezeichen in Deutschland:
Zweimillionenfünfhunderttausend Kinder leben in Armut. Der Staat könnte aus den vermutlich gestohlenen Daten rund 1.000 Millionen gewinnen.
Es geht also nicht darum, ob der Finanzminister eine gewissenhafte Entscheidung trifft, sondern welches Gewissen er wählt.
Zu unserer Gegenwart gehört, dass wir darüber ausreichend informiert sind.

3 Kommentare:

  1. Guter Punkt, wirklich, guter Punkt.

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  2. Danke für die Zustimmung.
    Gestern abend hatte ich mich an dem Nachtessen heftig vergiftet. Jeder weiss, was dann kommt, wenn man das Gift wieder los wird. Ich schwanke jetzt noch mit weissem Gesicht rum.
    Weshalb ich das erwähne?
    Genau so fühle ich mich, wenn Verantwortliche über Gewissen, Rechtsstaat und immer so fort dröhnen.
    Max Liebermann, als die ersten Nazihorden mit Fackeln an seinem Haus gröhlend vorbei zogen:
    „Ick kann jar nich soville fressen, wie ick kotzen möchte.“

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  3. Also Frage 1 ist, wie lange wir noch an unserem Bankgeheimnis festhalten können (und da bin auch ich der Meinung: nicht mehr lange). Aber hier geht es um die Beschaffung von Daten und dass Deutschland mit Straftätern zusammenarbeitet (!). Dass das ÜBERHAUPT zum Thema gemacht wurde, kann ich nicht verstehn... Nächstes Mal werden andere Daten geklaut, die zum Schutze aller sind, und man rechtfertigt das mit denselben "Qualitätsansprüchen"... Wir können doch keine Straftat befürworten (!), auch wenn wir als Schweizer, aus Deutscher Sicht, gegen das Gesetz verstossen, mit unserem Bankgeheimnis. Aber der Kauf von gestohlener Ware ist Hehlerei - auch nach Deutschem Gesetz. Und das ist ein No-go!

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